Rechtsprechung / LG Köln / 2008
LG Köln Urteil vom 19.11.2008 – 10 S 366/07
ECLI:DE:LGK:2008:1119.10S366.07.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
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Tenor§
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.09.2007 – 123 C 204/07 - wird auf seine Kosten zurückgewisen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand und Entscheidungsgründe§
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Die Kammer folgt den Gründen des angefochtenen Urteils, auf die Bezug genommen wird und verweist auf ihre aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage ersichtlichen ergänzenden Hinweise.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Wert der Berufung: 2.594,91 €.