Rechtsprechung / LG Köln / 2008

LG Köln Urteil vom 19.11.2008 – 10 S 366/07

ECLI:DE:LGK:2008:1119.10S366.07.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 28.09.2007 – 123 C 204/07 - wird auf seine Kosten zurückgewisen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand und Entscheidungsgründe§

2

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO abgesehen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2008-11-19/10-s-366-07#rd_1

Die Kammer folgt den Gründen des angefochtenen Urteils, auf die Bezug genommen wird und verweist auf ihre aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage ersichtlichen ergänzenden Hinweise.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

5

Wert der Berufung: 2.594,91 €.