Rechtsprechung / LG Düsseldorf / 4 b. Zivilkammer / 2016

LG Düsseldorf Beschluss vom 28.04.2016 – 4b O 134/14

4 b. Zivilkammer · ECLI:DE:LGD:2016:0428.4B.O134.14.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

I.        Gemäß § 148 ZPO wird der Rechtsstreit bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den gegen das Europäische Patent EP X gerichteten Einspruch (Az. X) ausgesetzt.

II.      Der Streitwert wird vorläufig auf € 2.000.000,00 festgesetzt.

III.   Der Verkündungstermin vom 03.05.2016 wird aufgehoben.

IV.   Sollte das Patent entgegen der Prognoseentscheidung der Kammer aufrecht erhalten werden, soll - um eine zeitnahe Entscheidung nach dem Rechtsbestandsverfahren zu ermöglichen - nur für diesen Fall bereits jetzt

Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am

Donnerstag, den 13.10.2016, 14:00 Uhr, Saal 2.125

anberaumt werden.

Düsseldorf, den 28.04.2016

4 b. Zivilkammer

Keine Beschlussgründe vorhanden.