Rechtsprechung / LG Bielefeld / X. große Strafkammer / 2024
LG Bielefeld Beschluss vom 03.09.2024 – 10 KLs 21/20
X. große Strafkammer · ECLI:DE:LGBI:2024:0903.10KLS21.20.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Ziffer 4. des Tenors des Beschlusses der Kammer vom 17. Juli 2024 wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
4. Es wird klargestellt, dass die wegen der gefährlichen Körperverletzung vom 28.05.2020 (Fall 6) verhängte weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt daneben bestehen bleiben.