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Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 03.09.2024 – 10 KLs 21/20

X. große Strafkammer

ECLI:DE:LGBI:2024:0903.10KLS21.20.00

Ziffer 4. des Tenors des Beschlusses der Kammer vom 17. Juli 2024 wird klarstellend wie folgt neu gefasst:

4. Es wird klargestellt, dass die wegen der gefährlichen Körperverletzung vom 28.05.2020 (Fall 6) verhängte weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt daneben bestehen bleiben.