Rechtsprechung / LAG Rheinland-Pfalz / 2005

LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 28.07.2005 – 8 Ta 180/05

ECLI:DE:LAGRLP:2005:0728.8TA180.05.0A

ArbeitsrechtRheinland-PfalzArbeitsrecht Rheinland-PfalzVolltext

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Tenor§

In dem Vergütungsfestsetzungsverfahren wird die Sache an das Arbeitsgericht Koblenz zurückverwiesen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2005-07-28/8-ta-180-05#rd_1

Die Zurückweisung ist geboten, da der Instanzrichter im Falle der Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 RpflG abschließend und unanfechtbar entscheidet (vgl. Herget/Zöller, ZPO 25. Auflage § 104 ZPO Rz. 10 ff.)