Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2012

EuGH Urteil vom 03.05.2012 – C-289/11

Achte Kammer · ECLI:EU:C:2012:270

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Legris Industries SA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011, Legris Industries/Kommission (T‑376/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen) abgewiesen hat – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Verletzung des Rechts auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht – Zurechenbarkeit des eine Zuwiderhandlung darstellenden Verhaltens – Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der persönlichen Haftung und der individuellen Strafzumessung – Verfälschung von Beweisen

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Legris Industries SA trägt die Kosten.