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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012 – C-289/11

Achte Kammer

ECLI:EU:C:2012:270

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Legris Industries SA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011, Legris Industries/Kommission (T‑376/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen) abgewiesen hat – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Verletzung des Rechts auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht – Zurechenbarkeit des eine Zuwiderhandlung darstellenden Verhaltens – Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der persönlichen Haftung und der individuellen Strafzumessung – Verfälschung von Beweisen

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Legris Industries SA trägt die Kosten.