Rechtsprechung / EuGH / 2011
EuGH Beschluss vom 14.12.2011 – C-462/11
ECLI:EU:C:2011:831
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal Dâmboviţa (Rumänien) mit Entscheidung vom 7. Februar 2011 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Dâmboviţa – Auslegung von Art. 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Kürzung des Gehalts mehrerer Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt wird – Rechtsnatur des Gehaltsanspruchs – Grenzen
Tenor§
Tenor§
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal Dâmboviţa (Rumänien) mit Entscheidung vom 7. Februar 2011 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.