Rechtsprechung / EuGH / 2011

EuGH Beschluss vom 14.12.2011 – C-462/11

ECLI:EU:C:2011:831

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal Dâmboviţa (Rumänien) mit Entscheidung vom 7. Februar 2011 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Dâmboviţa – Auslegung von Art. 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Kürzung des Gehalts mehrerer Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt wird – Rechtsnatur des Gehaltsanspruchs – Grenzen

Tenor§

Tenor§

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal Dâmboviţa (Rumänien) mit Entscheidung vom 7. Februar 2011 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.