Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2011
EuGH Beschluss vom 29.11.2011 – C-76/11
Achte Kammer · ECLI:EU:C:2011:790
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Tresplain Investments Ltd trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010, Tresplain Investments/HABM – Hoo Hing (T‑303/08), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der Gemeinschaftsbildmarke „Golden Elephant Brand“ für Waren der Klasse 30 auf Aufhebung der Entscheidung R 889/2007‑1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. Mai 2008 abgewiesen hat, mit der die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung aufgehoben wurde, den von der Inhaberin der nationalen nicht eingetragenen Bildmarke „GOLDEN ELEPHANT“ für Waren der Klasse 30 gestellten Antrag auf Nichtigerklärung der genannten Marke zurückzuweisen – Auslegung und Anwendung von Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Tresplain Investments Ltd trägt die Kosten.