Rechtsprechung / EuGH / Dritte Kammer / 2011

EuGH Beschluss vom 10.03.2011 – C-525/10

Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2011:144

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Als PDF speichern

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 10. Dezember 2009, Noko Ngele/Kommission (T‑390/09), mit dem die Klage des Klägers auf Ersatz des Schadens, den der Kläger infolge der vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen eines Mitglieds der Kommission und einiger Bediensteter dieses Organs erlitten zu haben behauptet, abgewiesen wurde – Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Aktenstücks – Grundsatz des fairen Verfahrens – Nichtigkeit kraft zwingenden Rechts

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.