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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 10.03.2011 – C-525/10

Dritte Kammer  
ECLI:EU:C:2011:144

## Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 10. Dezember 2009, Noko Ngele/Kommission (T‑390/09), mit dem die Klage des Klägers auf Ersatz des Schadens, den der Kläger infolge der vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen eines Mitglieds der Kommission und einiger Bediensteter dieses Organs erlitten zu haben behauptet, abgewiesen wurde – Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Aktenstücks – Grundsatz des fairen Verfahrens – Nichtigkeit kraft zwingenden Rechts

## Tenor

## Tenor

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 10.03.2011 – C-525/10, ECLI:EU:C:2011:144

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2011-03-10/c-525-10

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