Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2010

EuGH Urteil vom 11.11.2010 – C-36/09

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2010:670

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Transportes Evaristo Molina, SA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 14. November 2008, Transportes Evaristo Molina/Kommission (T‑45/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der in einem Verfahren nach Art. 81 EG ergangenen Entscheidung 2006/446/EG der Kommission vom 12. April 2006 (Sache COMP/B 1/38.348 – Repsol CPP) (Zusammenfassung im ABl. L 176, S. 104) abgewiesen hat, die nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) erlassen wurde und mit der die von REPSOL CPP gegebenen Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt werden.

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Transportes Evaristo Molina, SA trägt die Kosten.