Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2010
EuGH Beschluss vom 22.01.2010 – C-43/09
Achte Kammer · ECLI:EU:C:2010:36
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008, Griechenland/Kommission (T‑404/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3243 der Kommission vom 1. September 2005 zur Kürzung des für das Vorhaben Nr. 95/09/65/040 (neuer internationaler Flughafen von Athen in Spata) ursprünglich gewährten Zuschusses aus dem Kohäsionsfonds abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.