Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2010

EuGH Beschluss vom 22.01.2010 – C-43/09

Achte Kammer · ECLI:EU:C:2010:36

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008, Griechenland/Kommission (T‑404/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3243 der Kommission vom 1. September 2005 zur Kürzung des für das Vorhaben Nr. 95/09/65/040 (neuer internationaler Flughafen von Athen in Spata) ursprünglich gewährten Zuschusses aus dem Kohäsionsfonds abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.