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# Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 22.01.2010 – C-43/09

Achte Kammer  
ECLI:EU:C:2010:36

## Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008, Griechenland/Kommission (T‑404/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3243 der Kommission vom 1. September 2005 zur Kürzung des für das Vorhaben Nr. 95/09/65/040 (neuer internationaler Flughafen von Athen in Spata) ursprünglich gewährten Zuschusses aus dem Kohäsionsfonds abgewiesen hat

## Tenor

## Tenor

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 22.01.2010 – C-43/09, ECLI:EU:C:2010:36

Datenquelle: Gerichtshof der Europäischen Union, abgerufen 28.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eugh/2010-01-22/c-43-09

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