Rechtsprechung / EuGH / 2009

EuGH Urteil vom 12.02.2009 – C-475/07

ECLI:EU:C:2009:86

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 8 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

Leitsatz

Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in der durch die Richtlinie 2004/74/EG des Rates vom 29. April 2004 geänderten Fassung verstoßen, dass sie es unterlassen hat, ihr System der Besteuerung von elektrischem Strom hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung der Steuer bis zum 1. Januar 2006 den Anforderungen des Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/96 anzupassen. Die Republik Polen trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 283, S. 51) nachzukommen – Zeitpunkt der Entstehung der Steuer auf elektrischen Strom

Tenor§

Tenor§

1 Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in der durch die Richtlinie 2004/74/EG des Rates vom 29. April 2004 geänderten Fassung verstoßen, dass sie es unterlassen hat, ihr System der Besteuerung von elektrischem Strom hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung der Steuer bis zum 1. Januar 2006 den Anforderungen des Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/96 anzupassen.

2 Die Republik Polen trägt die Kosten.