Rechtsprechung / EuGH / Erste Kammer / 2008
EuGH Beschluss vom 12.12.2008 – C-197/07
Erste Kammer · ECLI:EU:C:2008:721
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Aktieselskabet af 21. november 2001 trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 6. Februar 2007, Aktieselskabet af 21. november 2001/HABM (T‑477/04), mit dem das Gericht die Klage der Anmelderin der Wortmarke „TDK“ für Waren der Klasse 25 auf Aufhebung der Entscheidung R 364/2003‑1 der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2004 als unbegründet abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die die Eintragung der genannten Marke auf den Widerspruch des Inhabers der Gemeinschafts- und nationalen Wort- und Bildmarken „TDK“ abgelehnt hatte, zurückgewiesen wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Aktieselskabet af 21. november 2001 trägt die Kosten.