Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Urteil vom 08.05.2012 – T-416/10

ECLI:EU:T:2012:222

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1237/2008‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten. Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 1237/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Pi‑Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S einerseits und der Yoshida Metal Industry Co. Ltd andererseits

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1237/2008‑1) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten.

3 Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.