Rechtsprechung / EuG / 2012

EuG Urteil vom 08.05.2012 – T-331/10

ECLI:EU:T:2012:220

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 3 Entscheidungen 2 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008‑1) wird aufgehoben. Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten. Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Pi-Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S einerseits und der Yoshida Metal Industry Co. Ltd andererseits

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008‑1) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten.

3 Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.