Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Beschluss vom 24.11.2011 – T-471/11
ECLI:EU:T:2011:695
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C (2011) 3503 der Kommission vom 13. Mai 2011 über die Zulassung der Wendel Investissement SA als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den EWR (Sache COMP/M.2978 – Lagardère/Natexis/VUP) weiterveräußerten Vermögenswerte
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.