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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 24.11.2011 – T-471/11

ECLI:EU:T:2011:695

Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C (2011) 3503 der Kommission vom 13. Mai 2011 über die Zulassung der Wendel Investissement SA als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den EWR (Sache COMP/M.2978 – Lagardère/Natexis/VUP) weiterveräußerten Vermögenswerte

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.