Rechtsprechung / EuG / 2011

EuG Urteil vom 15.11.2011 – T-276/10

ECLI:EU:T:2011:661

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. April 2010 (Sache R 1020/2008‑4) wird aufgehoben, da die durch die Beschwerdekammer vorgenommene Beurteilung der Ähnlichkeit der fraglichen Zeichen fehlerhaft ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 28. April 2010 (Sache R 1020/2008‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der El Coto de Rioja, SA und Frau María Álvarez Serrano

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. April 2010 (Sache R 1020/2008‑4) wird aufgehoben, da die durch die Beschwerdekammer vorgenommene Beurteilung der Ähnlichkeit der fraglichen Zeichen fehlerhaft ist.

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3 Das HABM trägt die Kosten.