Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Beschluss vom 07.12.2010 – T-385/10

ECLI:EU:T:2010:502

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 der Entscheidung K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 – Spannstahl) in der durch die Entscheidung K(2010) 6676 endg. der Kommission vom 30. September 2010 geänderten Fassung

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.