Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 13.09.2010 – T-156/07
ECLI:EU:T:2010:392
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3) und der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich „Information“ (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3 Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten.