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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2010 – T-156/07

ECLI:EU:T:2010:392

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3) und der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich „Information“ (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7)

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3 Die Republik Litauen und die Hellenische Republik tragen ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2010 – T-156/07, ECLI:EU:T:2010:392

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2010-09-13/t-156-07

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