Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 13.09.2010 – T-131/07
ECLI:EU:T:2010:391
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt, trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung SG (2007) D/200972 der Kommission vom 28. Februar 2007, mit der die Anwendung der Ausnahmeregelung für Spezialschiffe nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 90, S. 1) auf das Schiff Niclas abgelehnt wurde
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt, trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.