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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2010 – T-131/07

ECLI:EU:T:2010:391

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt, trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung SG (2007) D/200972 der Kommission vom 28. Februar 2007, mit der die Anwendung der Ausnahmeregelung für Spezialschiffe nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 90, S. 1) auf das Schiff Niclas abgelehnt wurde

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt, trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2010 – T-131/07, ECLI:EU:T:2010:391

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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