Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Beschluss vom 29.07.2010 – T-252/10
ECLI:EU:T:2010:323
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 12. März 2010, mit dem die Ergebnisse der Prüfung der von der Antragstellerin für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis 30. April 2008 in Bezug auf die Projekte eMapps.com, CEEC IST NET und Transfer-East vorgelegten Kostenaufstellungen bestätigt wurden
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.