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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 29.07.2010 – T-252/10

ECLI:EU:T:2010:323

## Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Schreibens der Kommission vom 12. März 2010, mit dem die Ergebnisse der Prüfung der von der Antragstellerin für die Zeit vom 1. Februar 2005 bis 30. April 2008 in Bezug auf die Projekte eMapps.com, CEEC IST NET und Transfer-East vorgelegten Kostenaufstellungen bestätigt wurden

## Tenor

## Tenor

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 29.07.2010 – T-252/10, ECLI:EU:T:2010:323

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2010-07-29/t-252-10

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