Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Urteil vom 07.07.2010 – T-557/08
ECLI:EU:T:2010:287
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) wird aufgehoben, soweit darin der von der mPAY24 GmbH erhobene Widerspruch zurückgewiesen wird. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der mPAY24 GmbH und der Ultra d.o.o. Proizvodnja elektronskih naprav
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) wird aufgehoben, soweit darin der von der mPAY24 GmbH erhobene Widerspruch zurückgewiesen wird.
2 Das HABM trägt die Kosten.