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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 07.07.2010 – T-557/08

ECLI:EU:T:2010:287

Leitsatz

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) wird aufgehoben, soweit darin der von der mPAY24 GmbH erhobene Widerspruch zurückgewiesen wird. Das HABM trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der mPAY24 GmbH und der Ultra d.o.o. Proizvodnja elektronskih naprav

Angaben zur Rechtssache

>lt>5

Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. September 2008 (Sache R 221/2007‑1) wird aufgehoben, soweit darin der von der mPAY24 GmbH erhobene Widerspruch zurückgewiesen wird.

2 Das HABM trägt die Kosten.