Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Beschluss vom 16.06.2010 – T-24/09

ECLI:EU:T:2010:238

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 3 Entscheidungen 1 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Biocaps trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 6524 der Kommission vom 29. Oktober 2008 in der Sache COMP/39510, mit der dem Laboratoire Champagnat Desmoulins Philippakis sowie allen direkt oder indirekt von ihm kontrollierten Betrieben aufgegeben wurde, eine Nachprüfung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1, S. 1) zu dulden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2 Biocaps trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.