Rechtsprechung / EuG / 2010
EuG Beschluss vom 21.05.2010 – T-441/08
ECLI:EU:T:2010:217
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die ICO Services Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 172, S. 15)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die ICO Services Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.
3 Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.