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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 21.05.2010 – T-441/08

ECLI:EU:T:2010:217

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die ICO Services Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 172, S. 15)

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die ICO Services Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

3 Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 21.05.2010 – T-441/08, ECLI:EU:T:2010:217

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2010-05-21/t-441-08

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