Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Beschluss vom 16.12.2009 – T-194/08

ECLI:EU:T:2009:513

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. Die R. Cattin & Cie und Herr Yves Cattin tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission entschieden habe, sie nicht in die Liste der Ausführer aufzunehmen, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen eine staatliche Stelle der Zentralafrikanischen Republik im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) kommen können

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2 Die R. Cattin & Cie und Herr Yves Cattin tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.