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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.12.2009 – T-194/08

ECLI:EU:T:2009:513

## Leitsatz

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. Die R. Cattin & Cie und Herr Yves Cattin tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission entschieden habe, sie nicht in die Liste der Ausführer aufzunehmen, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen eine staatliche Stelle der Zentralafrikanischen Republik im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) kommen können

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2 Die R. Cattin & Cie und Herr Yves Cattin tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.12.2009 – T-194/08, ECLI:EU:T:2009:513

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2009-12-16/t-194-08

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