Rechtsprechung / EuG / 2009
EuG Beschluss vom 24.11.2009 – T-228/08
ECLI:EU:T:2009:463
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Grzegorz Szomborg trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Untätigkeitsklage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, innerhalb der vorgeschriebenen Frist die in Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates vom 21. Dezember 2005 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen in der Ostsee, den Belten und dem Öresund, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 88/98 (ABl. L 349, S. 1) vorgesehene wissenschaftliche Bewertung vorzulegen
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Grzegorz Szomborg trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.