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# Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 24.11.2009 – T-228/08

ECLI:EU:T:2009:463

## Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Grzegorz Szomborg trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Untätigkeitsklage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, innerhalb der vorgeschriebenen Frist die in Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates vom 21. Dezember 2005 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen in der Ostsee, den Belten und dem Öresund, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 88/98 (ABl. L 349, S. 1) vorgesehene wissenschaftliche Bewertung vorzulegen

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Grzegorz Szomborg trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 24.11.2009 – T-228/08, ECLI:EU:T:2009:463

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2009-11-24/t-228-08

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