Rechtsprechung / EuG / 2009

EuG Urteil vom 19.06.2009 – T-369/05

ECLI:EU:T:2009:213

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien im Wein- und Honigsektor getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.