Rechtsprechung / EuG / 2009
EuG Urteil vom 19.06.2009 – T-369/05
ECLI:EU:T:2009:213
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien im Wein- und Honigsektor getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.