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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 19.06.2009 – T-369/05

ECLI:EU:T:2009:213

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/555/EG der Kommission vom 15. Juli 2005 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 188, S. 36), soweit mit ihr bestimmte vom Königreich Spanien im Wein- und Honigsektor getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 19.06.2009 – T-369/05, ECLI:EU:T:2009:213

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2009-06-19/t-369-05

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