Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 10.12.2008 – T-290/07
ECLI:EU:T:2008:562
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006-2) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG. Die Metronia, SA trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG und der Metronia, SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006-2) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG.
3 Die Metronia, SA trägt ihre eigenen Kosten.