Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Urteil vom 30.11.2006 – T-43/05
ECLI:EU:T:2006:370
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. November 2004 (Sache R 170/2004‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der JC AB und der Camper SL
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3 Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.