Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 04.11.2008 – T-161/07

ECLI:EU:T:2008:473

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Group Lottuss Corp., SL trägt ihre eigenen Kosten, vier Fünftel der Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und vier Fünftel der Kosten der Ugly, Inc. Die Ugly, Inc. trägt ein Fünftel ihrer eigenen Kosten und ein Fünftel der Kosten des HABM.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 2. März 2007 (verbundene Sachen R 165/2006‑2 und R 194/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ugly, Inc. und der Group Lottuss Corp., SL

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Group Lottuss Corp., SL trägt ihre eigenen Kosten, vier Fünftel der Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und vier Fünftel der Kosten der Ugly, Inc.

3 Die Ugly, Inc. trägt ein Fünftel ihrer eigenen Kosten und ein Fünftel der Kosten des HABM.