Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 10.09.2008 – T-59/05
ECLI:EU:T:2008:326
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie ein Fünftel der Kosten der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE. Evropaïki Dynamiki trägt vier Fünftel ihrer Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 23. November 2004, mit der das Angebot, das die Klägerin im Rahmen einer die Erbringung von Entwicklungs-, Wartungs- und Unterstützungsdiensten für Finanzinformationssysteme der Generaldirektion Landwirtschaft betreffenden Ausschreibung abgegeben hatte, abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2 Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie ein Fünftel der Kosten der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE.
3 Evropaïki Dynamiki trägt vier Fünftel ihrer Kosten.