Rechtsprechung / EuGH / Dritte Kammer / 2009

EuGH Urteil vom 03.12.2009 – C-476/08

Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2009:752

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-59/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 23. November 2004, das Angebot der Klägerin im Rahmen einer die Erbringung von Entwicklungs-, Wartungs- und Unterstützungsdiensten für Finanzinformationssysteme der GD Landwirtschaft betreffenden Ausschreibung abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, abgewiesen hat – Pflicht zur Begründung der Ablehnung des Angebots eines Bieters

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.