Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 10.09.2008 – T-181/06

ECLI:EU:T:2008:331

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 124, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Obst und Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Kulturpflanzen und ländliche Entwicklung ausgeschlossen werden und soweit sie die Zahlungsfristen betrifft

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.