Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 124, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik in den Sektoren Obst und Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse, Kulturpflanzen und ländliche Entwicklung ausgeschlossen werden und soweit sie die Zahlungsfristen betrifft
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.