Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 08.07.2008 – T-50/03

ECLI:EU:T:2008:252

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Saint-Gobain Gyproc Belgium NV trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage nach den Art. 229 EG und 230 EG auf Herabsetzung der Geldbuße, die gegen Gyproc in der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA und Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E‑1/37.152 – Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8) verhängt wurde

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Saint-Gobain Gyproc Belgium NV trägt die Kosten.