Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 25.06.2008 – T-185/08

ECLI:EU:T:2008:225

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission, weil sie es unterlassen habe, wegen des Abschlusses einer öffentlichen Baukonzession zwischen der Stadt Stolberg und der Kaufland Stiftung & Co. KG und wegen der Vergabe eines Generalunternehmervertrags durch die Kaufland Stiftung & Co. KG umgehend den Korrekturmechanismus nach Art. 3 der Richtlinie 89/665/EWG einzuleiten und an die Bundesrepublik Deutschland eine Mitteilung nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 89/665 zu richten

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2 Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten.