Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 14.05.2008 – T-29/07

ECLI:EU:T:2008:149

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Streithilfeanträge der Kommission und des Königreichs Spanien sind erledigt. Die Lactalis Gestion Lait SNC und die Lactalis Investissements SNC tragen die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 411 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1), soweit darin die Erwägungsgründe 4 und 8 sowie Art. 1 Abs. 1 und 3 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) aufgehoben werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Streithilfeanträge der Kommission und des Königreichs Spanien sind erledigt.

3 Die Lactalis Gestion Lait SNC und die Lactalis Investissements SNC tragen die Kosten.