Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Beschluss vom 22.01.2008 – T-298/04

ECLI:EU:T:2008:12

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Efkon AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates. Das Parlament und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung oder, hilfsweise, auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2004/52/EG des Europäisches Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166, S. 124, berichtigt im ABl. L 200, S. 50)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.

2 Die Efkon AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.

3 Das Parlament und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.